epoflor führt RAL Gütezeichen Instandsetzung von Betonbauwerken GZ519
Im April 2021 wurde das RAL Gütezeichen Instandsetzung von Betonbauwerken verliehen –
damit gehört epoflor zu den wenigen Unternehmen im Bundesgebiet mit diesem höchsten Qualitätssiegel
Der Prozess der Zertifizierung durch den Bundesgüteausschuss dauerte insgesamt rund 18 Monate bis zur Verleihung; kaum verwunderlich, denn es geht nicht um Papiernachweise, sondern um vor Ort durchgeführte Fremdüberwachung. Die Ausführungsqualität in den verschiedenen Bereichen der Betoninstandsetzung wurde an konkreten Projekten geprüft.
Anschließend bewertete der Ausschuss die Ergebnisse und beschloss die Verleihung des RAL Gütezeichens (GZ 519) durch die Bundesgütegemeinschaft.
Das höchste Qualitätssiegel in der Betoninstandsetzung wird nur an ausgewählte Firmen vergeben (76 in D, 12 davon in BW, 5 in Bayern). Es kann jederzeit wieder entzogen werden, sollten nicht alle wesentlichen Instandhaltungsrichtlinien weiter in der Praxis erfüllt werden.
Dabei müssen alle Ressourcen im eigenen Unternehmen anzutreffen sein: Prozesse, Personal und Maschinenausstattung.
Bernd Schwendiger: „ Genau das ist die Strategie, die epoflor seit Jahren fährt. Wir verlassen uns nur auf unsere eigenen Stärken: Mitarbeiter, Technologie und Material“.
Mit dem Führen des Siegels geht das Unternehmen auch eine Selbstverpflichtung ein auf die Regeln der RAL-Gütegemeinschaft zur Qualitätsüberwachung und –sicherung.
Die „Güte- und Prüfbestimmungen“ des RAL GZ 519 erfassen alle wesentlichen Bereiche der Betoninstandsetzung und belegen sie mit Qualitätskriterien:
– die Verarbeitung von Beton, Zementmörtel, kunststoffmodifizierten Zementmörtel und Reaktionsharzmörtel,
– das Füllen von Rissen sowie für Korrosionsschutzmaßnahmen der Bewehrung, Verarbeitung von Spritzbeton, Kraftschlüssiges Verpressen von Rissen und Hohlräumen in Tragwerken des Massivbaus,
– Verbinden von Bauteilen und Verstärken von Bauteilen
Geregelt sind auch Art, Umfang und Häufigkeit der Eigen- und Fremdüberwachung im Bereich dieser Betoninstandsetzungsmaßnahmen. Sie sollen dazu dienen, die gestellten hohen Ansprüche an die Qualitätssicherung erfüllen zu können und einheitliche Beurteilungsmaßstäbe für diesen Bereich zu setzen.
Bauherren sind bei der Wahl eines RAL GZ 519 zertifizierten Unternehmens sicher, dass ihre Bauwerke in höchster Qualität und nach allen Regeln der Kunst instandgesetzt werden.
Weitere Informationen zum RAL-Gütezeichen GZ 519 „Instandsetzung von Betonbauwerken“ aus bgib Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken: Bundesgütegemeinschaft bgib
oder bei der RAL-Gütegemeinschaft:Instandsetzung von Betonbauwerken | RAL Gütezeichen (ral-guetezeichen.de)